Tadeusz Andrzej Olszanski
Zur Entstehung Der Polnisch-Ukrainischen Grenze
Seit über tausend Jahren sind Polen und Ukrainer Nachbarn, aber
eine Staatsgrenze zwischen Polen und der Ukraine existiert erst seit
dem Ende des 19. Jahrhunderts. Frühere Grenzen zwischen Polen und
der Kiewer Rus' hatten einen anderen Charakter als eine heutige Staatsgrenze,
sie trennten vorwiegend einzelne polnische und ruthenische Fürstentümer.
Die erste Grenze zwischen Polen und der Ukraine, als Grenze zwischen
zwei unabhängigen Staaten, wurde nach dem Ersten Weltkrieg im Jahr
1920 mit dem WARSCHAUER VERTRAG (Pilsudskij-Petljura-Pakt ) festgeschrieben.
Nach diesem Vertrag sollte die Grenze, ausgehend vom Fluß Dnister,
den Fluß Zbrutsch entlang bis zum Städtchen Wyschohorodok
verlaufen (wo früher einmal die österreichisch-russische Grenze
war), weiter entlang der Kreminezka Platte, dann westlich vorbei an
der Stadt Ostroh, dann entlang der östlichen Kreis-Grenze des Kreises
Rivne und der westlichen Gebiets-Grenze des Oblast Minsk, weiter dann
entlang dem Fluß Prypjatj. Ein Jahr später wurde der Verlauf
dieser Grenze bei den Friedensverhandlungen zwischen der Republik Polen
und Sowjetrußland bestätigt. (Formal war daran auch die Sowjetukraine
beteiligt.)
Obwohl der RIGAER VERTRAG (1921) einen Passus enthielt, in welchem
beide Seiten auf Rechtsansprüche bezüglich der jenseits der
Grenze liegenden Gebiete verzichten", fühlte sich nur die
Republik Polen an diese Verpflichtung gebunden. Für die Sowjets
handelte es sich bloß um vorläufige Zugeständnisse;
der größte Teil der Vertragsbestimmungen wurde von Moskau
nicht erfüllt. Und sobald sich eine Möglichkeit bot, verletzte
Moskau den Vertrag, um sich die Gebiete anzueignen, auf die es zuvor
feierlich verzichtet hatte.
Die Sowjetunion hat formell den Rigaer Vertrag niemals aufgekündigt,
und sie begründete seine Verletzung mit einem angeblich vom Internationalen
Recht gestützten Recht, weil nämlich 1939 der Polnische Staat
nicht mehr existiert habe. Diese Behauptung berief sich auf ein im Internationalen
Recht keineswegs anerkanntes Prinzip rebus sic stanitbus (So ist der
Stand der Dinge"). Eine formelle Kündigung des Friedensvertrags
hätte nur mittels einer Kriegserklärung zustande kommen können.
Aber weder die sowjetische noch die polnische Regierung haben eine Kriegserklärung
ausgesprochen, deshalb hat auch der Rigaer Vertrag, formaljuristisch
gesehen, seine Gültigkeit niemals verloren. Die tatsächlichen
Ereignisse des Jahres 1939 haben ihn dann endgültig ausgestrichen,
man sollte aber nicht vergessen, daß er seine Gültigkeit
nur via facti verlor - durch die Kraft der Fakten.
Gleichwohl konnten weder der von Anbeginn an illegale MOLOTOW-RIBBENTROP-PAKT
von 1939 noch die von der illegalen kommunistischen Macht 1944 und 1945
unterzeichneten Grenzverträge eine gesetzliche Grundlage für
neue Grenzen bilden. So hatte also die polnisch-ukrainische Grenze in
der Nachkriegszeit bloß den Charakter einer provisorischen, wenn
auch faktischen und international garantierten Grenze. Einen legalen
Charakter als Grenze verlieh ihr erst der POLNISCH-UKRAINISCHE VERTRAG
von 1992, in dem die souveränen und legalen Regierungen beider
Staaten einen den heutigen Prinzipien der europäischen Politik
entsprechenden und unabänderlichen realen Zustand bestätigten.
Nach dem Überfall auf Polen im Jahr 1939 besetzte die Sowjetunion
einen bedeutenden Teil des polnischen Territoriums und annektierte diese
Gebiete unrechtmäßig - nach Internationalem Recht. Die sowjetische
Regierung erwähnte in diesem Kontext die CURSON-LINIE (allerdings
nur den Mittelteil am Fluß Bug). Die sowjetisch-deutsche Demarkationslinie
von 1939 fiel mit dieser Linie zusammen. Die von Curson vorgeschlagene
Linie ging in ihrem mittleren und südlichen Teil bis zum Städtchen
Dolhobytschov, dann entlang der österreichisch-russische Grenze
in südwestlicher Richtung, östlich an Przemysl und Chyriw
vorbei bis zum Uzockij Gebirgspaß (der genaue Verlauf war auf
im galizischen Abschnitt niemals detailliert bestimmt worden). Diese
Strecke, die im mittleren und nördlichen Abschnitt der Grenze des
Russischen Imperiums von 1795 entsprach, hatte wenig gemein mit einer
ethnographischen Abgrenzung, obwohl Curson selbst das seinerzeit wohl
geglaubt hatte. Die Demarkationslinie von 1939 folgte dann weiter dem
Fluß Bug bis zur Quelle des Flusses Solokija und weiter in westlicher
Richtung an Belzec vorbei bis zum Fluß San, nicht weit von Ssinjava
(Quelle des Flusses Wislok), und den Fluss San entlang bis zu seiner
Quelle, das heißt: in ihrem mittleren Abschnitt wurde die Linie
von 1939 bedeutend weiter westlich gelegt als im Jahr 1919 die Curson-Linie.
Bei Kriegsende zeigte sich Stalin aus unerfindlichen Gründen geneigt,
einige Zugeständnisse zugunsten Polens zu machen. Nach dem GEHEIMVERTRAG
ZWISCHEN DER SOWJETISCHEN REGIERUNG UND DEM POLNISCHEN KOMITEE DER NATIONALEN
BEFREIUNG vom 27.Juli 1944 sollte die Curson-Linie als Grundlage für
die neue Grenzziehung dienen, mit bestimmten Korrekturen zugunsten Polens:
So sollten z.B. Przemysl und Lobatschov an Polen gehen und auch einige
Gebiete östlich der Curson-Linie bis zu den Flüssen Sachidnyj
Bug und Sokalija" (dieses Territorium war von den deutschen Okkupanten
als Teil des Lubliner Distrikts dem Generalgouvernement zugeschlagen
worden). Unklar bleibt allerdings, welche Rolle im Juli 1944 das Polnische
Komitee der nationalen Befreiung spielte.
Es gibt Berichte, nach denen Nikita Chruschtschow 1944 versucht habe,
die sogenannten Cholm-Gebiete am linken Ufer des Bugs (in etwas der
Oblast Cholm, den die Zarenregierung 1912 eingerichtet hatte), der UdSSR
anzugliedern. Diese Idee sei nicht ernsthaft in die Verhandlungen eingegangen,
noch nicht einmal als Drohung, vielleicht weil Stalin nicht einverstanden
war. Wenige haben aber davon gewusst.
Im August 1945, während der weiteren Verhandlungen, die von einem
nicht mehr von der Sowjetunion abhängigen Land geführt wurden,
versuchte die polnische Seite die Grenze so weit nach Osten zu schieben,
daß das Boryslawer Erdölbecken, die Kaligruben bei Stebnyk
und auch die Eisenbahnknotenpunkte in Rawa-Russjka und Chyriw, die von
großer ökonomischer Bedeutung für Polen waren, zum polnischen
Territorium gehörten. Als Ersatz bot Polen Gebiete zwischen den
Flüssen Bug und Sokalija und zusätzlich ein Gebiet bei Lubytsch
Krolewska an. Die sowjetische Seite lehnte diese Vorschlage ab und schlug
nun ihrerseits vor, Polen solle auf die Gebiete zwischen dem Fluss San
und der polnisch-tschechoslovakischer Grenze östlich von Wetlyna
verzichtete (die Grenze sollte sich von Smolnyk bis zur tschechoslowakischer
Grenze in Kremenos hinziehen). Die polnischen Vertreter, insbesondere
der bekannte Geograph Stanislaw Listschycki, hielten sich aber an den
Vertrag von 1944, und seither gehörte dieses Territorium endgültig
zu Polen.
Der POLNISCH-SOWJETISCHE GRENZVERTRAG wurde am 16. August 1945 unterzeichnet.
Damit war eine im Vergleich mit der Demarkationslinie von 1939 für
Polen günstigere Grenze festgeschrieben. Polen bekam insgesamt
22.000 qkm mehr, vor allem im Norden, wo die sowjetischen Zugeständnissen
bedeutend größer waren.
Die endgültige Festlegung der neuen Grenze wurde zwischen März
1946 und April 1947 (nach anderen Angaben: Juli 1948) ausgearbeitet.
Wann genau der polnisch-ukrainische Abschnitt behandelt wurde, wissen
wir nicht. Mit Rücksicht auf landschaftliche Gegebenheiten, Straßennetz
etc. wurden noch bestimmte Korrekturen der Grenzlinie zugelassen. Polen
versuchte verschiedentlich, bessere Positionen auszuhandeln, einmal,
um die Eisenbahnstationen in Medyka und Chyriw zu behalten, zum anderen,
um die Grenze westlich von Chorna so zu ändern, daß am San
der Bau von Staubecken möglich wurde (das Projekt des Staudamms
von Salin stammte noch aus der Vorkriegszeit). Im ersten Punkt - Medyka
- hatte die polnische Seite Erfolg. Zusätzlich bekam Polen noch
einige Ortschaften an der Grenze: Sidlyska, Jakmanci, Sirakosti und
möglicherweise Nowosioki Dydynski. Was in diesen Orten mit der
Bevölkerung geschah, wissen wir nicht.
Drei Jahre später schlug die Sowjetunion einen AUSTAUSCH VON GRENZGEBIETEN
vor. Nach dem VERTRAG vom 15. Februar 1951 wurden dann etwa 480 qkm
des Gebietes Lublin an die Ukrainische SSR abgetreten. Im Gegenzug bekam
die Volksrepublik Polen ein Gebiet von derselben Größe in
den Westkarpaten. Auf dem Territorium, das der Ukraine zugeschlagen
wurde, lagen einige Städte, nämlich ein Teil der Stadt Sokal
sowie die Städte Uhniw und Krystonopol (heute Tschervonograd) mit
einigen Kohlengruben. Im Abschnitt zwischen Krylow und Dolhobytschow
(der mit der Curson-Linie zusammenfällt) entfernte sich die neue
Grenze vom Bug, ungefähr 30 km nördlich der Mündung des
Flusses Sokalija. Auf den Gebieten, die Polen bekam, lagen die Städtchen
Nyshni Ustryki, die Erdölfelder von Tschorna mit lokaler industrieller
Bedeutung, sowie einige weitere Bohrstellen an anderen Orten.
Die polnischen Vertreter versuchten das Austauschterritorium so zu
erweitern, daß Polen auch die Eisenbahnstrecke Nyshankowytschi-Chyriw
-Smolnycja (ohne Chyriw selbst) bekommen sollte. Die sowjetische Seite
verlangte aber für dieses Zugeständnis Gold, und die polnische
Seite lehnte ab. (Erst in den 60er Jahren gelang es, eine Transitstrecke
von Przemyschl nach Nyshni Ustryki einzurichten.) Die neue Demarkation
wurde zwischen Juli und Oktober ausgehandelt, das entsprechende Protokoll
am 5. November 1951 unterzeichnet. Das ist der Tag der entgültigen
Festlegung der polnisch-ukrainischer Grenze.
1952 schlug die Sowjetunion eine neuerliche Grenzverschiebung am Lubliner
Abschnitt vor, um bessere Bedingungen für die Steinkohleförderung
zu erreichen. Die Austauschfläche sollte 1250-1300 qkm betragen.
Die Ukraine sollte ein Territorium östlich der Grenze bekommen:
Berezhnja am Bug (nördlich von Gorodl) - Werbkovytschi - Tyschowzi
- Lastschiw - Korne - Grubeschow. Im Gegenzug sollte Polen folgende
Gebiete erhalten: Pozdjatsch (heute Leschno) - Husakiw - Werchiwci -
Skelinka - Stara Sil - Staryj Sambir (der ukrainischen Teil) - Strilky
- Boberka - Sokalyki Hirski am Fluß San, Chyriw und Dobromyl.
Allerdings ist die Landkarte mit den Vorschlägen recht undeutlich,
und anhand dieser Karte können wir heute schwer feststellen, welche
der erwähnten Orte der polnischen oder ukrainischen Seite gehören
sollten. Soweit uns bekannt ist, kam es damals zu keinen Verhandlungen
in dieser Angelegenheit. Kürzlich hat Ivan Koslovskij darüber
berichtet.
Das unabhängige Polen und die unabhängige Ukraine ließen
keinen Zweifel daran, daß die existierende polnisch-ukrainische
Grenze unverändert bleiben soll, in Erwägung der Interesse
beider Staaten und in Anerkennung der Bestimmungen des Internationalen
Rechtes, das auf der Unverletzlichkeit der Grenzen beruht. Im POLNISCH-UKRAINISCHEN
VERTRAG vom 18. Mai 1992, Artikel 2 heißt es: Die existierende
und im Gelände markierte Grenze bleibt unverletzlich, gleichzeitig
wird bestätigt, daß beide Seiten keine territorialen Anspruche
erheben und auch in Zukunft nicht erheben werden".
Als Ausführung der Vertragsbestimmungen folgte dann am 12. Januar
1993 die Unterzeichnung einer VEREINBARUNG ÜBER DIE RECHTLICHEN
BEZIEHUNGEN AN DER POLNISCH-UKRAINISCHEN GRENZE. Sie bestätigte
die aktuelle Grenzlinie und regelte die Durchführung der Grenzangelegenheiten,
mit Ausnahme der Regelung des Grenzübertritts, dazu existieren
gesonderte Vereinbarungen. Wir fügen hinzu, daß sich das
System der Grenz-Markierung (paarweis hohe Grenzpfähle und niedrige
Markierungen) sich von der Markierung an der polnisch-tschechoslowakischen
Grenze (niedrige Pfähle in einer Reihe) unterschieden hat. Dieses
System ist bis heute so geblieben, nur daß die Pfähle auf
der ukrainischen Seite heute die Nationalfarben tragen.
Noch während des Zusammenbruchs der Sowjetunion war der Grenzverkehr
durch die VEREINBARUNG ÜBER DEN VISAFREIEN AUSTAUSCH vom 13. Dezember
1979 geregelt. Sie blieb gültig (entsprechend dem Prinzip der Rechtsnachfolge
der Staaten) bis zum Abschluß einer neuen VEREINBARUNG ÜBER
DEN GRENZVERKEHR, die am 25. Mai 1996 unterzeichnet wurde. Nachdem die
polnische Regierung minimale Einreisegebühren für ukrainische
Bürger festgelegt hatte, trat diese Vereinbarung am 17. August
1997 in Kraft. Die Ukraine hat bis jetzt keine obligatorischen Einreisegebühren
für polnische Bürger eingeführt.
Vorerst bleibt die polnisch-ukrainische Abmachung über das vereinfachte
Verfahren des Grenzübergangs vom 14. Mai 1985 gültig. Demnach
brauchen die Bewohner der Grenzgebiete beim Grenzübergang (kleiner
Grenzverkehr) nur ihren Ausweis vorzuzeigen. Es wäre aber empfehlenswert,
stattdessen andere Dokumente einzuführen. Denn zahlreiche Ukrainer,
die aus dem heutigen polnischen Territorium in die UdSSR umgesiedelt
worden waren, wollten diese Abmachung für Gruppen-Besuche in ihrer
früheren Heimat ausnützen. Das widerspricht aber der Idee
und dem Inhalt des kleinen Grenzverkehrs. Nicht daß Polen solche
Besuche" verhindern sollte, aber sie sollten besser mit (internationalen
) Reisepässen durchgeführt werden.
Zum Zeitpunkt der ukrainischen Unabhängigkeitserklärung gab
es an der gesamten polnisch-ukrainischen Grenze nur zwei Eisenbahnübergänge
(Medyka-Schehyni und Dorogopusk-Jagodyn) und drei PKW-Übergänge,
zwei an denselben Orten sowie einen zusätzlich in Grebenij-Rawa-Russjka;
der letztere war damals ausschließlich den Bürgern aus Polen
und aus der UdSSR zugänglich. Auf der Eisenbahnlinie Grubeschow-Katow
(Breitspur) gab es und gibt es bis heute keinen Grenzübergang,
hier wird nur bei gegebenem Anlaß kontrolliert. Allerdings wurde
diese Strecke in der letzten Zeit Strecke kaum benutzt.
Zur Zeit existieren an der polnisch-ukrainischen Grenze drei Eisenbahn-Übergänge
(neuerdings auch noch bei Kroscjenko-Smolnycja) und fünf PKW-Ubergänge
(neuerdings auch noch bei Zasin-Ustylug und Kortschowa-Krakiwezj). Das
vereinfachte Verfahren des Grenzenübergangs gilt in Dolgobytschiw,
Mlyny, Maljhovyzi und Krosjzenk. Die Grenzübergänge in Medyka,
Hrebenne und Dorogopusk (sowohl für Eisenbahn als auch PKW) sind
für Bürger aller Staaten offen, die anderen nur für Bürger
Polens und der Ukraine. In absehbarer Zeit kommt noch der Grenzübergang
in Kortschowa dazu; er liegt an der Autobahnstrecke Dresden-Kiew, die
bald fertig gebaut sein wird.
Der einmal von Polen eingebrachte Vorschlag, im Interesse des Fremdenverkehrs
im Gebirge Grenzübergänge für Fußgänger einzurichten,
hätte von der ukrainischen Seite Änderungen im System der
Grenzsicherung verlangt. Andererseits blieben die Bemühungen der
Gebietsverwaltung in den Transkarpaten, einen PKW-Übergang auf
der Paßstraße Beskyd-Wolossazjki zu öffnen, erfolglos,
denn der zu erwartende starken Autoverkehr in einem der wertvollsten
polnischen Naturparks würde diesem Gebiet erhebliche ökologische
Schäden zufügen.
Die Lage an allen Grenzübergängen bleibt schwierig, weil
sie (ganz besonders die PKW-Übergänge) für den heutigen
intensiven Verkehr nicht ausgelegt sind. Diese Situation müßte
verbessert werden, nicht nur durch den Ausbau der Grenzübergänge
selbst, sondern auch durch den Ausbau der Straßen im Grenzgebiet
und durch eine Modernisierung des Eisenbahnnetzes, denn der Eisenbahnverkehr
sollte künftig für den Transport von Waren und Personen eine
größere Rolle spielen. Auf diesem Gebiet gibt es viele Möglichkeiten,
aber sie verlangen auch große finanzielle Mittel.
aus dem Ukrainischen von Nadija Hrynyk
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12
1998
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